Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 7 der Satzung die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder des Vereins „Digital.Gemeinsam.Gestalten. e.V."
§ 2 Mitgliedsarten und Beiträge
(1) Ordentliche Mitglieder Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Gründungsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung beitragsfrei.
(2) Fördermitglieder Fördermitglieder unterstützen den Verein freiwillig durch einen jährlichen Förderbeitrag (Zuwendung ohne Gegenleistung). Fördermitglieder wählen ihren Beitrag selbst aus folgenden Stufen:
60,00 EUR / Jahr (= 5,00 EUR / Monat)
120,00 EUR / Jahr (= 10,00 EUR / Monat)
240,00 EUR / Jahr (= 20,00 EUR / Monat)
480,00 EUR / Jahr (= 40,00 EUR / Monat)
Frei wählbarer Betrag ab 480,00 EUR / Jahr
Der Mindestbeitrag beträgt 60,00 EUR pro Kalenderjahr. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und nehmen nicht an Mitgliederversammlungen teil.
(3) Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind beitragsfrei (§ 5 Abs. 4 der Satzung).
§ 3 Fälligkeit und Beitragsjahr
Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig.
Eintritt während des Jahres: Der volle Jahresbeitrag ist für das Eintrittsjahr zu entrichten, unabhängig vom Eintrittsdatum. Eine anteilige Berechnung findet nicht statt.
Zahlungsweise: Überweisung oder Dauerauftrag auf das Vereinskonto.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Die Fördermitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
Kündigung ist schriftlich (E-Mail genügt) bis zum 30. September eines Jahres zum 31. Dezember desselben Jahres möglich.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Kündigungen richten sich an: kontakt@dgg-ev.org
§ 5 Zahlungsnachweis
Als Zahlungsnachweis gilt der Kontoauszug des Fördermitglieds.
Der Verein stellt auf Wunsch eine formlose Zahlungsbestätigung per E-Mail aus.
§ 6 Beitragsermäßigung
Beitragsermäßigungen können auf formlosen Antrag vom Vorstand gewährt werden. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 29. Mai 2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.