Beitragsordnung

Stand: 29. Mai 2026  ·  dgg-ev.org

§ 1  Allgemeines

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 7 der Satzung die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder des Vereins „Digital.Gemeinsam.Gestalten. e.V."

§ 2  Mitgliedsarten und Beiträge

(1) Ordentliche Mitglieder
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Gründungsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung beitragsfrei.

(2) Fördermitglieder
Fördermitglieder unterstützen den Verein freiwillig durch einen jährlichen Förderbeitrag (Zuwendung ohne Gegenleistung). Fördermitglieder wählen ihren Beitrag selbst aus folgenden Stufen:

Der Mindestbeitrag beträgt 60,00 EUR pro Kalenderjahr. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und nehmen nicht an Mitgliederversammlungen teil.

(3) Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei (§ 5 Abs. 4 der Satzung).

§ 3  Fälligkeit und Beitragsjahr

§ 4  Laufzeit und Kündigung

§ 5  Zahlungsnachweis

§ 6  Beitragsermäßigung

Beitragsermäßigungen können auf formlosen Antrag vom Vorstand gewährt werden. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen.

§ 7  Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 29. Mai 2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.